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Bundeskabinett hat Gestzentwurf zur Beschneidung genehmigt

Das Bundeskabinett hat sich dem Druck der Juden und Muslime gebeugt und den Gesetzentwurf zur straflosen Beschneidung von Kindern und Säuglingen genehmigt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei der Beschneidung die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden müssen und für eine ausreichende Schmerzlinderung bzw. Schmerzbehandlung gesorgt werden muss. In den ersten 6 Monaten sollen das auch speziell ausgebildete Beschneider machen dürfen, die keine Ärzte sind.

spätestens der letzte Satz erzeugt bei mir gewaltige Bauchschmerzen. Meiner Ansicht nach sollte man sowieso mit diesem Eingriff warten, bis die Jungs alt genug sind, selber darüber zu entscheiden. Das sollte in etwa mit dem Alter der Religionsmündigkeit, also mit 14 Jahren der Fall sein. Wenn man sich aber entscheidet, eine Beschneidung vornehmen zu lassen, dann gehört dieser Eingriff meiner Meinung nach zwingend in die Hand eines richtigen Arztes und sollte ausnahmslos in einem sterilen Umfeld vorgenommen werden.

Ich denke, dass die Politiker da etwas produziert haben, das entweder auf mangelnder Intelligenz oder auf mangelndem Rückgrat basiert. Es handelt sich bei der Säuglingsbeschneidung um eine Körperverletzung an wehrlosen Säuglingen. Es ging bei der Frage der Legalität der Beschneidung darum, einen Kompromiss zu finden zwischen dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht der Eltern auf ungehinderte Religionsausübung. Mit anderen Worten es ging um den Gegensatz von Kindeswohl und Religionsfreiheit.

Offensichtlich hat sich das Kabinett dabei nicht wirklich um einen Kompromiss bemüht, sondern das Kindeswohl gegenüber der Religionsfreiheit komplett vernachlässigt. Ein wirklicher Kompromiss hätte mindestens vorgesehen, dass die Beschneidung ausnahmslos von Ärzten in einem sterilen Umfeld, also Operationssaal oder Arztpraxis, durchgeführt werden darf. Soviel sollte man in einem zivilisierten und fortschrittlichen Land schon erwarten dürfen.

Offensichtlich hat bei diesem Gesetzentwurf den Verantwortlichen die Angst im Nacken gesessen, dass wieder jemand sich erblödet – wie bereits vorher geschehen – die Nazikeule auszupacken und irgendwelche Hlocaust-Vergleiche anzustellen. Auch wenn man das Ganze zwingend in die Hand eines Arztes legt, ist immer noch die ungehinderte Religionsausübung ermöglicht. Man hätte damit aber wenigstens zum kleinen Teil auch das Kindeswohl berücksichtigt.